Sind Uber-Fahrer und Crowdworker Arbeitnehmer? Gig Economy wirft arbeitsrechtliche Prinzipien über den Haufen

Charlotte von Erdmann und Prof. Dr. Ulrich Tödtmann, RITTERSHAUS Rechtsanwälte

Die sogenannte „Gig Economy“ ist auf dem Vormarsch: Ob es um Taxidienste, Essenslieferanten, Putztätigkeiten oder das Einsammeln von Elektrorollern geht – onlinebasierte Auftragsarbeiten sind gefragter denn je. Die neue Plattformökonomie fördert in Zeiten der „Sharing Economy“ und der Digitalisierung nicht nur innovative Unternehmensmodelle, sondern ermöglicht auch flexible Formen des (Neben-)Erwerbs. Aufwind hat sie insbesondere durch die Covid-19-Pandemie erhalten. Dabei hebt die rasante Entwicklung der onlinegesteuerten Dienstleistungen die Regeln des Arbeitsrechts aus den Angeln. Die Kernfrage lautet: Wann sind die Heerscharen digital vernetzter und beauftragter Arbeitskräfte klassische Angestellte? Wann genießen sie den Schutz tradierter Arbeitnehmerrechte? » weiterlesen