Das OLG München hat kürzlich (Beschluss vom 15. 11. 2011 – 31 Wx 482/11) zu der umwandlungsrechtlichen Frage Stellung genommen, ob bei der Ausgliederung von Vermögen zur Aufnahme durch eine andere Gesellschaft dem übertragenden Rechtsträger neben der Gewährung von Geschäftsanteilen und Mitgliedschaftsrechten auch ein Darlehen als Gegenleistung zur Verfügung gestellt werden darf. Zugrunde lag ein Fall, in dem ein Einzelkaufmann das gesamte Vermögen seines Betriebs im Wege der Ausgliederung zur Aufnahme auf eine GmbH übertragen wollte. Bei der GmbH sollte die Aufnahme dieser Vermögensgesamtheit eine Kapitalerhöhung von 25.000 auf 100.000 € bewirken, wobei dem Einzelkaufmann im Gegenzug zur Vermögensübertragung ein neuer Geschäftsanteil in Höhe von 75.000 € gewährt werden sollten. Soweit der tatsächliche Wert des übertragenen Vermögens den Nennbetrag des Geschäftsanteils übersteigt, sollte der Differenzbetrag laut des Ausgliederungsvertrages wie ein von der Gesellschaft gewährtes Darlehen behandelt werden. » weiterlesen