Kann ein Betriebsratsvorsitzender zugleich die Aufgaben eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten wahrnehmen? Diese Frage hat im Geltungsbereich der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) das Bundesarbeitsgericht (BAG, Beschluss vom 27.4.2021, Az. 9 AZR 383/19 (A)) nunmehr dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorgelegt. Dabei geht es um einen möglichen, nicht zulässigen Interessenkonflikt in der Person des Datenschutzbeauftragten. Schließlich soll der Betriebsrat die Interessen der Arbeitnehmer wahren und durchsetzen, was in Einzelfällen den Aufgaben eines Datenschutzbeauftragten entgegenstehen könnte. » weiterlesen