WhatsApp-Nutzung im Unternehmen

Dr. Hauke Hansen, Fachanwalt für IT-Recht und Urheber- und Medienrecht im Frankfurter Büro der Kanzlei FPS

Dass der Gebrauch von Diensten wie WhatsApp datenschutzrechtlich problematisch ist, steht schon länger im Raum. Der Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar hatte Facebook den Zugriff auf die Daten deutscher WhatsApp-Nutzer schon zu Beginn des Jahres in einer viel beachteten Entscheidung gerichtlich untersagen lassen. Seit das Amtsgericht Bad Hersfeld (Az. F 111/17 EASO) Ende Juni entschieden hat, dass allein die Nutzung von WhatsApp gegen das deutsche Datenschutzrecht verstößt, drohen auch Unternehmen Bußgelder. Zumindest jenen, die den Messenger-Dienst für ihre interne und externe Kommunikation nutzen. Begründet wurde das Urteil unter anderem damit, dass sämtliche Kontaktdaten aus den Smartphones der WhatsApp-Nutzer an die WhatsApp Inc. ohne die ausdrückliche Zustimmung der Betroffenen weitergeleitet würden. » weiterlesen