„Break-up Fee“ – ein Trostpflaster für die Telekom?

Dr. Carsten Böhm, Partner, McDermott Will & Emery Rechtsanwälte Steuerberater LLP, München

Mit dem möglichen Scheitern des geplanten Verkaufs der US-Tochter T-Mobile der Deutschen Telekom an die amerikanische AT&T sind sog. „Break-up Fees“ wieder in den Blickpunkt der Öffentlichkeit geraten. Laut Presseberichten muss AT&T im Falle des Scheiterns der 39 Mrd. US-Dollar schweren Transaktion eine „Break-up Fee“ in einer Gesamthöhe von ca. 6 Mrd. US-Dollar an die Deutsche Telekom zahlen. Inzwischen haben sowohl das US-Justizministerium als auch die US-Regulierungsbehörde FCC (Federal Communication Commission) kartellrechtliche Bedenken gegen die Transaktion geäußert. Daneben traten auch Wettbewerber gerichtlich auf den Plan. AT&T hat daher inzwischen Rückstellungen in Höhe von 4 Mrd. US-Dollar für das 4. Quartal 2011 angekündigt. Ein Grund mehr, sich einmal generell mit Break-up Fees zu befassen. » weiterlesen