Änderungen des Deutschen Corporate Governance Kodex – weitere Professionalisierung des Aufsichtsrats

RA Dr. Bernd Graßl, LL.M., Partner, P+P Pöllath + Partners, München

RA Dr. Bernd Graßl, LL.M., Partner, P+P Pöllath + Partners, München

Die regulatorischen Anforderungen an die Zusammensetzung und die Arbeit von Aufsichtsräten haben sich in den vergangenen Jahren deutlich erhöht. Erst vor Kurzem sind etwa die gesetzlichen Regelungen für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in Kraft getreten („Frauenquote“). Ebenfalls auf dieser Linie liegen einige der jüngsten wesentlichen Änderungen und erweiterten Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK), der in seiner Fassung vom 05.05.2015 am 12.06.2015 im Bundesanzeiger bekannt gemacht wurde. Börsennotierte und andere Gesellschaften mit Kapitalmarktzugang müssen Abweichungen von den Empfehlungen im Rahmen ihrer Entsprechenserklärung gem. § 161 Abs. 1 Satz 1 AktG offenlegen und begründen („Comply or Explain“). Die Änderungen sollen im Folgenden näher vorgestellt werden:

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