Das BAG hatte in einer Entscheidung vom 19.03.2019 (3 AZR 201/17) erneut über die Wirksamkeit einer ablösenden Betriebsvereinbarung zu befinden, welche in bestehende Versorgungsanwartschaften eingreift. Mit dem vorliegenden Urteil bestätigt das BAG seine ständige und umfangreiche Rechtsprechung zu dem hierfür von ihm im Rahmen der Grundsätze des Vertrauensschutzes und der Verhältnismäßigkeit entwickelten dreistufigen Prüfungsschemas. Allerdings deutet das BAG gewisse Erleichterungen an, wenn und soweit die Ablösung gemeinsam durch die Betriebsparteien erfolgt. » weiterlesen