Streik im öffentlichen Dienst und „Drittbetroffenheit“: Die Städte machen ein Geschäft

Es ist wieder Streikzeit im öffentlichen Dienst. Ganz gleich ob man mit der einen oder anderen Seite sympa­thi­siert, ist sicher: Die Hauptleidtragenden sind diejenigen, die von den bestreikten öf­fent­lichen Unternehmen abhängig sind, weil sie deren Dienste nut­zen wollen. Denn sie bekommen das, was ihnen versprochen wurde (und was sie zum Teil dort „bestellen“ mussten!), nicht oder jedenfalls nicht zum vereinbarten Zeitpunkt. Und um deren Rechts­stellung soll es daher im Folgenden gehen.

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