Spediteure müssen keinen Drogenkonsum ihrer Fahrer dulden

RA Dr. Klaus Neumann, Buse Heberer Fromm, München

RA Dr. Klaus Neumann, Buse Heberer Fromm, München

Das BAG hat mit Entscheidung vom 20.10.2016 (6 AZR 471/15, vgl. hierzu die Pressemitteillung des BAG) ein deutliches Zeichen für Speditionsunternehmen gesetzt:

Ein Berufskraftfahrer darf fristlos gekündigt werden, wenn er Drogen auch vor Fahrantritt konsumiert. Auf eine konkrete Gefährdung des Straßenverkehrs oder eine festgestellte Fahruntüchtigkeit kommt es nicht an. » weiterlesen