DSGVO-Auskunftsanspruch – Neue Herausforderungen für Arbeitgeber

RA Dr. Vera Jungkind, Partnerin, Hengeler Mueller, Düsseldorf

Nach einem aktuellen Urteil des LAG Baden-Württemberg dürfen Arbeitgeber nicht darauf vertrauen, Dokumente einer internen Ermittlung geheim halten zu können. Wie das Gericht am 20.12.2018 (Az. 17 Sa 11/18) entschied, kann ein Arbeitnehmer nach Art. 15 DSGVO einen Anspruch auf Auskunft darüber haben, welche Daten in einer internen Ermittlung über ihn erhoben wurden.

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