Leichte Elektro-Tretroller, sogenannte E-Scooter, sind seit Inkrafttreten der Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr (eKFV) im vergangenen Sommer kaum mehr aus dem Stadtbild wegzudenken. So beliebt insbesondere die sogenannten Sharing-Modelle bei den Nutzern sind, so stark ist auch der Ruf nach einer stärkeren Regulierung. Vielerorts reicht die vorhandene Infrastruktur nicht aus, um dem schnell wachsenden Angebot und zunehmenden Flächennutzungskonflikten zwischen den unterschiedlichen Verkehrsteilnehmern gerecht zu werden. Daher erwägen die Kommunen seit geraumer Zeit zusätzliche Maßnahmen. Im Gespräch sind etwa die Ausweisung von Parkverbots- oder Sonderparkzonen für E-Scooter, die Entrichtung von Kautionsgebühren für die von Sharing-Anbietern bereitgestellten Fahrzeugflotten oder eine Begrenzung der pro Kommune zugelassenen Gesamtzahl der Elektroroller. Solche Verwaltungsmaßnahmen treffen derzeit auf enge Grenzen – vor allem, weil das E-Scooter-Sharing in rechtlicher Hinsicht keiner Erlaubnis bedarf. Gesetzgeberische Nachbesserungen sollten vor allem ganzheitliche Lösungen entwickeln, um die Integration moderner Mobilitätskonzepte zu ermöglichen.