Entscheidungen des EFTA-Gerichtshofs sind rar, schon weil der größte Teil der früheren EFTA-Mitgliedstaaten heute der EU angehört. Die verbliebenen – Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz – bilden aber mit Ausnahme der Schweiz gemeinsam mit der EU den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), in dem große Teile des EU-Rechts ebenfalls gelten. Auch der EFTA-Gerichtshof ist daher zur Auslegung von EU-Recht berufen, und aufgrund der Verzahnung von EWR und EU durch den Gemeinsamen EWR-Ausschuss haben Entscheidungen des EFTA-Gerichtshofs für die Auslegung europäischen Rechts faktisch dieselbe Bedeutung wie solche des EuGH. Das gilt nicht zuletzt auch deshalb, weil die beiden Gerichte in Luxemburg „Tür an Tür“ sitzen und deshalb auch auf persönlicher und organisatorischer Ebene eng miteinander verbunden sind. Entsprechende Beachtung verdient ein vor wenigen Tagen bekannt gewordenes Urteil des EFTA-Gerichtshofs, in dem sich dieser erstmalig zur EU-Übernahmerichtlinie äußert. » weiterlesen