Informationsanspruch des Betriebsrats auf namentliche Nennung von schwangeren Arbeitnehmerinnen

RAin Aziza Yakhloufi, Fachanwältin für Arbeitsrecht, Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht, Rödl & Partner, Eschborn

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat sich mit der Frage beschäftigt, ob ein Arbeitgeber verpflichtet ist, dem Betriebsrat Schwangerschaften von im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmerinnen mitzuteilen, die der Informationsweitergabe an den Betriebsrat widersprochen haben (Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 09.04.2019 – 1 ABR 51/17).

Dem Verfahren liegt ein Sachverhalt zugrunde, in dem ein Arbeitgeber den Arbeitnehmerinnen seines Betriebs im Falle einer Schwangerschaft die Möglichkeit eingeräumt hat, der Weitergabe der Information an den Betriebsrat zu widersprechen. Hierzu erhalten die schwangeren Arbeitnehmerinnen ein Musteranschreiben, in dem ihnen eine 2-Wochen-Frist zwecks etwaigen Widerspruchs eingeräumt wird. » weiterlesen

BAG zum Urlaubsanspruch während der Elternzeit

RA/FAArbR Volker Serth, Kanzlei FPS, Frankfurt/M.

Erneut hatte sich das BAG mit einer Rechtsfrage bezüglich des Erholungsurlaubs zu befassen. Konkret ging es in dem Urteil vom 19.03.2019 um die Frage, ob der in der Elternzeit entstandene Anspruch auf Erholungsurlaub auf der Grundlage des § 17 Abs. 1 Satz 1 BEEG durch den Arbeitgeber gekürzt werden darf. » weiterlesen

BAG: Elternzeitantrag unterliegt dem strengen Schriftformerfordernis

RA/FAArbR Dr. Alexander Bissels / RAin Dr. Isabel Meyer-Michaelis, LL.M. oec., beide CMS Hasche Sigle, Köln

RA/FAArbR Dr. Alexander Bissels / RAin Dr. Isabel Meyer-Michaelis, LL.M. oec., beide CMS Hasche Sigle, Köln

Das BAG hatte die Frage zu entscheiden, ob es für das Elternzeitverlangen nach § 16 Abs. 1 BEEG ausreicht, wenn die Arbeitnehmerin den Antrag per Telefax stellt (Urteil vom 10. Mai 2016 – 9 AZR 145/15, siehe PM des BAG). Während die Vorinstanzen dies bejahten (vgl. Hessisches LAG, Urteil vom 8. Januar 2015 – 9 Sa 1079/14), verneinte das BAG das Vorliegen eines wirksamen Antrags, da für das Elternzeitverlangen die Schriftform gemäß § 126 Abs. 1 BGB erforderlich sei und diese durch ein Telefax nicht gewahrt werde. » weiterlesen