EMIR-Ausführungsgesetz vom Bundestag beschlossen

RA Dr. Bernd Geier, LL.M., Allen & Overy LLP, Frankfurt/M.

Am 13. 12. 2012 wurde das Ausführungsgesetz zur Verordnung (EU) Nr. 648/2012 über OTC-Derivate, zentrale Gegenparteien und Transaktionsregister durch den Bundestag beschlossen. Der Bundesrat berät das Gesetz voraussichtlich Anfang 2013. Es ist nicht zustimmungsbedürftig. Mit seinem Inkrafttreten ist im ersten Quartal 2013 zu rechnen.

Das Ausführungsgesetz ergänzt die unter dem Namen European Market Infrastructure Regulation (EMIR) bekannt gewordene Verordnung (EU) Nr. 648/2012, die die von den G20 beschlossenen Vorgaben zu OTC-Derivaten umsetzt. Im Detail begründet die EMIR z. B. eine Meldepflicht für Derivatepositionen an Transaktionsregister und die Pflicht, bestimmte standardisierte OTC-Derivate künftig über zentrale Gegenparteien zu clearen (Clearingpflicht). Darüber hinaus werden zahlreiche Risikominderungstechniken für OTC-Derivate eingeführt. Diese Vorgaben der EMIR erfassen die Marktteilnehmer in den nächsten Monaten sukzessive. So tritt z. B. die Risikominderungstechnik der Versendung von Transaktionsbestätigungen voraussichtlich im März/April 2013 in Kraft, während mit dem Entstehen der Clearingpflicht aktuell erst Ende 2013/Anfang 2014 zu rechnen ist.

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Regulierung des OTC-Derivatemarktes

RA Dr. Bernd Geier, LL.M., Allen & Overy LLP, Frankfurt/M.

Am 27. 7. 2012 wurde die unter dem Namen „EMIR“ (European market infrastructure regulation) bekannt gewordene Verordnung im Amtsblatt der EU als Verordnung (EU) Nr. 648/2012 über OTC-Derivate, zentrale Gegenparteien (central counterparties – CCPs) und Transaktionsregister veröffentlicht. Sie tritt zum 16. 8. 2012 in Kraft und wird den OTC-Derivatemarkt revolutionieren.

Die Parteien eines Derivates werden durch die Verordnung verpflichtet, wesentliche Inhalte ihrer Derivatekontrakte (und zugehöriger Sicherheiten) an Transaktionsregister zu melden. Die Meldepflicht wird mit einer Bestandsmeldung für alle offenen Derivatepositionen starten. Sie erfasst die Parteien eines Derivates unabhängig von der Frage, ob sie dem Finanzsektor angehören oder nicht, also z. B. auch Industrieunternehmen und andere Unternehmen der Realwirtschaft (Corporates). Der genaue Zeitpunkt des Inkrafttretens der Meldepflicht steht noch nicht fest. Er wird in einem von der Europäischen Kommission zu erlassenden, technischen Regulierungsstandard festgelegt. Mit dem Inkrafttreten der Verpflichtung ist aktuell nicht vor Ende 2012 zu rechnen.

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