Ein wichtiges Anliegen des Gesetzgebers ist es, stromintensive Unternehmen des produzierenden Gewerbes und Schienenbahnen als wichtige Arbeitgeber durch die Regelungen des EEG, insbesondere die EEG-Umlage, nicht über Gebühr zu belasten. Zu diesem Zweck schuf er die besondere Ausgleichsregelungs, wonach das Bundesamt für Wirtschafts- und Ausfuhrkontrolle (BAFA) die EE-Umlage für stromintensive Unternehmen auf Antrag begrenzen kann. Die vom Bundestag am 30. 6. 2011 beschlossene und zum 1. 1. 2012 in Kraft tretende EEG-Novelle 2012 wird Veränderungen für diesen – auch „Härtefallregelung“ genannten – besonderen Ausgleichsmechanismus mit sich bringen; insbesondere wird er für kleine und mittlere Unternehmen geöffnet. » weiterlesen