Viele Städte und Gemeinden sind daran interessiert, sich im Bereich der Energieversorgung unternehmerisch zu betätigen und prüfen daher, ob mittelfristig Aktivitäten – z. B. durch die Errichtung von Gemeindewerke – aufgebaut werden können. In diesem Zusammenhang spielt die Kommunalisierung von Versorgungsnetzen eine wichtige Rolle. Rechtliche Grundlage für den Netzbetrieb auf dem Grund und Boden der jeweiligen Gebietskörperschaft sind Konzessionen, die von den Gemeinden auf Grundlage des § 46 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) vergeben werden. Es stellt sich die Frage, ob und gegebenenfalls wie ein angestrebtes eigenes Engagement von Gemeinden oder deren Beteiligungsunternehmen im Rahmen des dort gesetzlich vorgesehenen Bewerbungsverfahrens um Strom- und Gaskonzessionen zum Vorteil des kommunalen Bewerbers berücksichtigt werden darf. » weiterlesen