Mit seiner aktuellen Entscheidung vom 10. 2. 2011 hat der BGH (IX ZR 49/10) nunmehr den Weg für eine Entschädigung der Anleger der Phoenix-Kapitaldienst GmbH frei gemacht. Bereits am 11. 3. 2005 hatte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) der Phoenix-Kapitaldienst GmbH den weiteren Geschäftsbetrieb untersagt und Insolvenzantrag gestellt. Wenige Tage danach hat die BaFin den Entschädigungsfall im Sinne des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes (EAEG) festgestellt. Die Phoenix Kapitaldienst GmbH hatte ca. 30.000 Anleger durch ein betrügerisches Schneeballsystem geschädigt. Das Geld der Anleger wurde nicht im Rahmen von Options- und Termingeschäften angelegt, sondern mit dem eingeworbenen Geld der Neuanleger wurden Provisionszahlungen und Zahlungen an die Altanleger geleistet. » weiterlesen