BREXIT – Was gilt im Aufenthalts- und Arbeitsmigrationsrecht ab dem 1. Januar 2021? –

RA Dr. Gunther Mävers, Maître en droit (Aix-en-Provence), michels.pmks Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Köln

Mit Wirkung zum 31. Januar 2020 ist der Austritt des Vereinigten Königreich aus der Europäischen Union endgültig wirksam geworden. Gleichwohl sieht das Austrittsabkommen zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich die weitgehende Fortgeltung der Regelungen der EU bis zum 31. Dezember 2020 vor. Derzeit können britische Staatsangehörige daher weiterhin – wie andere Unionsbürger auch – jederzeit für Aufenthalte von bis 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen nach Deutschland einreisen und hier auch für länger verweilen, wenn sie entweder einer Erwerbstätigkeit nachgehen oder sich um einen solche ernsthaft bewerben, vgl. dazu bereits https://efarbeitsrecht.net/brexit-was-gilt-im-arbeitsrecht/. » weiterlesen