Zum 1. 7. 2012 soll die Änderungsrichtlinie (RL 2010/73/EU) zur EU-Prospektrichtlinie (RL 2003/71/EG) in deutsches Recht umgesetzt werden. Seit dem 30. 11. 2012 liegt ein entsprechender RegE vor. Am 1. 3. 2012 wurde das Gesetz in erster Lesung im Bundestag beraten. Es sieht insbesondere Änderungen des WpPG vor und strebt ausweislich der Gesetzesbegründung eine „eins-zu-eins“-Umsetzung der Änderungsrichtlinie an. Ziel ist es, Emittenten von unnötigem bürokratischem Aufwand zu entlasten, die Effizienz und Klarheit einzelner Regelungen zu erhöhen und den Anlegerschutz zu verbessern. Aus Sicht der Praxis dürfte dies weitgehend gelingen. Der folgende Beitrag weist auf verbleibende Unklarheiten hin, die sich im Zusammenhang mit der Anwendung des geänderten WpPG ergeben könnten.