Whistleblower als Kontrolleure des Arbeitsrechts?

Prof. Dr. Dr. h.c. Manfred Löwisch, Leiter der Forschungsstelle für Hochschularbeitsrecht an der Universität Freiburg und Rechtsanwalt in Lahr

In Deutschland muss die Whistleblower-Richtlinie der EU vom 23. Oktober 2019 umgesetzt werden. Eigentlich hätte die Umsetzung bis zum 17. Dezember 2021 erfolgen müssen. Diese Frist hat der Gesetzgeber verstreichen lassen, so dass die EU-Kommission inzwischen gegen Deutschland (wie auch gegen 23 weitere Mitgliedsstaaten) ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet hat. Bundesjustizminister Buschmann will jetzt rasch einen Gesetzentwurf vorlegen. Es verweist dazu auf die Existenz von Vorarbeiten, die nur noch angepasst werden müssten. » weiterlesen

EU-Richtlinienvorschlag zum Schutz von Whistleblowern

RA Markulf Behrendt, Partner im Hamburger Büro der Allen & Overy LLP

Whistleblower in Deutschland verlieren ihren Job“ titelt ZEIT ONLINE am 23.05.2018. Im Auftrag der ZEIT hat das Whistleblower Netzwerk (www.whistleblower-net.de) eine Umfrage unter 20 deutschen Whistleblowern ausgewertet und kam zu dem Ergebnis, dass zwei Drittel der Whistleblower nach den Enthüllungen ihren Job verloren oder „in den Ruhestand versetzt“ wurden. Zwölf der befragten Whistleblower gaben zudem an, bis heute an gesundheitlichen Belastungen zu leiden, die mit dem Whistleblowing-Prozess im Zusammenhang stünden. Fast parallel hierzu hat die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN einen Gesetzesentwurf im Sächsischen Landtag eingebracht, der einen besseren Schutz von hinweisgebenden sächsischen Beamtinnen und Beamten vorsieht, (Sächsischer Landtag, Drucks. 6/33335). Mit dem Gesetzesentwurf wird vorgeschlagen, dass Whistleblower im öffentlichen Dienst, die sich unter Verletzung ihrer Verschwiegenheitspflicht an ihre Vorgesetzten, eine außerdienstliche Stelle oder die Öffentlichkeit gewandt haben, strafrechtlich und disziplinarrechtlich nicht verfolgt werden.  » weiterlesen