
RA/FAArbR Dr. André Zimmermann LL.M., Partner, Orrick, Herrington & Sutcliffe LLP, Düsseldorf/München
Der EuGH berät über die Europarechtskonformität der deutschen Unternehmensmitbestimmung, genauer: über die Beschränkung des aktiven und passiven Wahlrechts für die Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat auf Arbeitnehmer, die in Betrieben des Unternehmens oder in Konzernunternehmen im Inland beschäftigt sind (Rs. C-566/15 – Erzberger). Am 24.1.2017 hat die mündliche Verhandlung in Luxemburg stattgefunden; eine Entscheidung wird im Sommer erwartet. Was würde eine Europarechtswidrigkeit für die Aufsichtsräte deutscher Unternehmen bedeuten? » weiterlesen