Aufträge zwischen öffentlichen Auftraggebern, wie z. B. Kommunen, sind nicht automatisch von den Bestimmungen des europäischen Vergaberechts ausgenommen. Allerdings erkennt der EuGH bestimmte Formen der öffentlich-öffentlichen Partnerschaft (ÖÖP) an, bei denen Vergaberecht nicht anzuwenden ist. Die Frage, ob im Einzelfall ein öffentliches Vergabeverfahren durchgeführt werden muss, ist wegen der vielfältigen EuGH-Rechtsprechung oftmals schwierig. Das Europäische Parlament hat deshalb die Europäische Kommission aufgefordert, einen umfassenden Überblick über die einschlägige Rechtsprechung allgemein zu verbreiten. » weiterlesen