Wie heißt das Zauberwort? Richtig: Modernisierung. Solches hat die EU-Kommission wieder einmal mit dem Gesellschaftsrecht vor. Es geht im Wesentlichen um die Nutzung von Online-Tools bei der Gründung und Führung einer Gesellschaft sowie um deren grenzüberschreitende Mobilität. Unternehmen sollten überall dort, wo es möglich ist, digitale Instrumente nutzen können, von der Eintragung des Unternehmens über die Erfüllung der Berichtspflichten bis hin zur Kommunikation mit den Aktionären, erklärt die Kommissarin Věra Jourová. Dazu hat die Kommission eine Konsultation gestartet, die bis zum 6.8.2017 läuft. Jeder kann teilnehmen – und sollte es auch tun, denn die Ergebnisse gehen durchaus in den Diskussionsprozess ein.
Eine typische Frage (Nr. 2.1) lautet, ob es „structured online templates and forms, in particular for the registration of companies and their instruments of constitution“ geben solle. Die Tradition der Haupt-Versammlung ist in Frage gestellt mit „shareholder resolutions without a physical meeting“ (Nr. 2.2). » weiterlesen