Angenommen, die Rechtsregeln für Kapitalgesellschaften, die nur einen Gesellschafter haben, wären in den 28 EU-Staaten fast gleich: Würden dann kleine und mittlere Unternehmen verstärkt in anderen Mitgliedsstaaten eine solche Gesellschaft gründen, um den dortigen Markt zu bedienen? Das will die Generaldirektion für Binnenmarkt der EU-Kommission in einer Online-Konsultation herausfinden, die noch bis Mitte September läuft. Zwar gibt es seit 1989 (kodifiziert 2009) schon eine Richtlinie über die Einpersonen-GmbH, aber diese „behandelt keine Kernfragen wie unter anderem Eintragungspflichten, Gläubigerschutz, Verlegung des Sitzes, Mindestkapitalanforderungen, Auflösung“ (Konsultationstext). Das soll jetzt nachgeholt und evtl. auch auf die Einpersonen-Aktiengesellschaft erstreckt werden. Die Initiative entspricht dem Kommissions-Aktionsplan 2012 für europäisches Gesellschaftsrecht. Sie geht zurück auf einen Expertenvorschlag zum europäischen Konzernrecht (Reflection Group On the Future of EU Company Law, S. 66 ff). Er empfiehlt Erleichterungen für die Gründung und Führung von Tochtergesellschaften, deren einzige Gesellschafterin die Muttergesellschaft ist. » weiterlesen
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Kommissionsvorhaben bringen Bewegung in das europäische Unternehmensrecht
Im europäischen Unternehmensrecht zeichnet sich für den Herbst 2012 einige legislatorische Bewegung ab. Für das Gesellschaftsrecht kündigt die EU-Kommission einen neuen Aktionsplan an (der letzte stammt aus dem Jahr 2003). Im Übernahmerecht soll insbesondere das „gemeinsame Handeln“ der Aktionäre präzisiert werden.
Die Vorhaben im europäischen Gesellschaftsrecht beruhen auf den Ergebnissen der Konsultation, die im Frühjahr 2012 abgehalten wurde. Soeben ist dazu das “Feedback Statement” der Generaldirektion Binnenmarkt veröffentlich worden. Die Auswertung der Generaldirektion ergibt, dass von den 500 Stellungnahmen am meisten die Verbesserung der „corporate mobility“ angeregt wurde. Mit dem neuesten EuGH-Urteil („VALE“) ist wieder ein Mosaikstein hinzugefügt worden, der allerdings das Bedürfnis nach einer Richtlinie über die Sitzverlegung nicht mindert. Es ist daher zu erwarten, dass der Aktionsplan einen Schwerpunkt bei grenzüberschreitenden Sitzverlegungen/Transaktionen haben dürfte. Geht man von dem Report aus, dann ist die vor Jahren intensiv geführte Diskussion über die Kapitalrichtlinie (Beibehaltung oder Aufgabe des Systems eines festen Grundkapitals für AG) kein relevantes Thema mehr. Neu sind Überlegungen einer „EU intervention in the area of groups of companies.“