Die Effizienzprüfung der Aufsichtsratstätigkeit gehört seit dem Jahre 2002 zum festen Bestandteil der Corporate Governance für börsennotierte Gesellschaften. Nach Ziffer 5.6 des Deutschen Corporate Governance Kodex soll der Aufsichtsrat regelmäßig die Effizienz seiner Tätigkeit überprüfen. Diese Empfehlung wird nach den Befunden des Kodex Reports 2009 in hohem Maße akzeptiert (100% im DAX, 97% im MDAX, 80% im TecDAX, vgl. v. Werder/Talaulicar, DB 2009, 193). Sie ist nach Entstehungsgeschichte und Wortlaut der Idee einer Selbstbewertung verpflichtet, auch wenn die Mitwirkung Dritter nicht verboten ist. Nach einer aktuellen Erhebung belassen es daher 70% der DAX und MDAX-Aufsichtsräte bei einer Eigenbeurteilung; eine externe Evaluierung erfolgt nur in etwa 16% der Fälle. » weiterlesen