WhatsApp-Nutzung im Unternehmen

Dr. Hauke Hansen, Fachanwalt für IT-Recht und Urheber- und Medienrecht im Frankfurter Büro der Kanzlei FPS

Dass der Gebrauch von Diensten wie WhatsApp datenschutzrechtlich problematisch ist, steht schon länger im Raum. Der Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar hatte Facebook den Zugriff auf die Daten deutscher WhatsApp-Nutzer schon zu Beginn des Jahres in einer viel beachteten Entscheidung gerichtlich untersagen lassen. Seit das Amtsgericht Bad Hersfeld (Az. F 111/17 EASO) Ende Juni entschieden hat, dass allein die Nutzung von WhatsApp gegen das deutsche Datenschutzrecht verstößt, drohen auch Unternehmen Bußgelder. Zumindest jenen, die den Messenger-Dienst für ihre interne und externe Kommunikation nutzen. Begründet wurde das Urteil unter anderem damit, dass sämtliche Kontaktdaten aus den Smartphones der WhatsApp-Nutzer an die WhatsApp Inc. ohne die ausdrückliche Zustimmung der Betroffenen weitergeleitet würden. » weiterlesen

Paukenschlag aus Erfurt: Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei facebook-Auftritt des Arbeitgebers

RA/FAArbR Bernd Weller, Partner bei HEUKING KÜHN LÜER WOJTEK, Frankfurt/M.

RA/FAArbR Bernd Weller, Partner bei HEUKING KÜHN LÜER WOJTEK, Frankfurt/M.

Mit der Entscheidung vom 13. Dezember 2016 (1 ABR 7/15, vgl. dazu die PM des Gerichts) hat das BAG dem Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht bei Teilfragen des facebook-Auftritts des Arbeitgebers zugebilligt. Diese medienwirksame Entscheidung löst in der arbeitsrechtlichen Praxis einerseits Verwunderung aus und wirft andererseits die Frage auf, wie hiermit umzugehen ist. » weiterlesen

EuGH: Aus für „Safe-Harbor“

RA Dr. Thomas Gennert, McDermott Will & Emery Rechtsanwälte Steuerberater LLP, Düsseldorf

RA Dr. Thomas Gennert, McDermott Will & Emery Rechtsanwälte Steuerberater LLP, Düsseldorf

Die Entscheidung des EuGH in der Sache Maximilian Schrems vs. Data Protection Commissioner (C-326/14) vom 6. Oktober 2015 wurde in den Tagesmedien weithin als „Urteil gegen Facebook“ dargestellt. Beim genaueren Hinsehen war Facebook zwar Anlass, aber nicht Gegenstand der Entscheidung. Trotzdem kann das Urteil des EuGH weitreichende Folgen für viele grenzüberschreitend tätige Unternehmen – auch für Facebook – haben. » weiterlesen

Facebook-Seite des Arbeitgebers: Kein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats

RAin Bettina Holzberger LL.M., McDermott Will & Emery Rechtsanwälte Steuerberater LLP, Düsseldorf

RAin Bettina Holzberger LL.M., McDermott Will & Emery Rechtsanwälte Steuerberater LLP, Düsseldorf

Immer mehr Arbeitgeber entscheiden sich, die Internetplattform Facebook für betriebliche Belange (z.B. Werbe- oder Informationszwecke) zu nutzen. Doch was nun, wenn der Betriebsrat hierbei mitreden möchte? Mit einer große Aufmerksamkeit erregenden Entscheidung vom 12.01.2015 (9 Ta BV 51/14) stellte das LAG Düsseldorf fest, dass dem Betriebsrat kein Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG zusteht, wenn der Arbeitgeber auf Facebook eine unternehmenseigene Seite einrichtet – und hob damit die gegenteilige Entscheidung der Vorinstanz auf (ArbG Düsseldorf vom 27.06.2014 – 14 BV 104/13, vgl. DB 2014 S. 2352). » weiterlesen

Facebook als Medium aktien- und kapitalmarktrechtlicher Mitteilungen

Die Hauptversammlung kann statt über den Internet-Bundesanzeiger mit eingeschriebenem Brief einberufen werden (§ 121 Abs. 4 S. 2 AktG). Das ist eher umständlich, doch die Satzung kann etwas „anderes“ bestimmen – und das tut sie auch, insbesondere die E-Mail wird verbreitet als Mittel der Information bestimmt. Könnte die Klausel auch lauten, dass eine Facebook-Nachricht genügt? Wenn auf diese Weise alle Aktionäre erreicht werden können, sollte dem nichts entgegenstehen. Voraussetzung wäre also, dass die Aktionäre eine entsprechende Facebook-Gruppe bilden oder die Seite subskribiert haben. Eine öffentliche Einladung auf der Facebook-Seite der Gesellschaft würde nicht genügen, denn die Nachricht soll den Aktionären überbracht werden („push“), die Erwartung, dass sie abgerufen werde („pull“) reicht nicht. Damit ist klar, dass die Facebook-Alternative nicht für Gesellschaft mit großem Aktionärskreis, wohl aber für kleine „personalistische“ AG in Betracht kommt. » weiterlesen