Am 01.03.2020 tritt das Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG) zum überwiegenden Teil in Kraft. Um ihm für die Verwaltungspraxis den letzten Schliff zu verleihen, fand am 16.12.2019 unter Beteiligung der zuständigen Ministerien, der Bundesagentur für Arbeit und den Interessenvereinigungen der Fachkräftegipfel statt. Dessen Ergebnis ist eine zweieinhalbseitige Absichtserklärung, die unter anderem die Beschleunigung der Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsausbildungen anspricht. » weiterlesen
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Fachkräfteeinwanderungsgesetz – eine Bestandsaufnahme
Am 19.12.2018 hat die Bundesregierung den Entwurf eines Fachkräfteeinwanderungsgesetzes verabschiedet, der am 04.01.2019 dem Bundesrat zur Zustimmung zugeleitet worden ist (BR-Drucks. 7/19). Bereits im Koalitionsvertrag vom 04.03.2018 hatte sich die Große Koalition unter der Überschrift „Wir regeln die Zuwanderung von Fachkräften“ folgendes vorgenommen: „Fachkräfteeinwanderungsgesetz, das den steigenden Bedarf an Fachkräften durch Erwerbsmigration neu und transparent regelt. Orientierung sowohl an volkswirtschaftlichen Erfordernissen als auch an Qualifikation, Alter, Sprache, Nachweis eines konkreten Arbeitsplatzes und Sicherung des Lebensunterhalts.“ Nach der Vorlage von ersten konkreten Vorschlägen in einem Eckpunktepapier im August 2018 durch das federführende Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (unter dem Titel „Eckpunkte zum kohärenten Ansatz Fachkräfteeinwanderung aus Drittstaaten“) und einer sich in den Folgemonaten anschließenden kontroversen Diskussion kommt der Gesetzgeber diesem Regelungsauftrag nun nach. » weiterlesen