Am 01.03.2020 tritt das Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG) zum überwiegenden Teil in Kraft. Um ihm für die Verwaltungspraxis den letzten Schliff zu verleihen, fand am 16.12.2019 unter Beteiligung der zuständigen Ministerien, der Bundesagentur für Arbeit und den Interessenvereinigungen der Fachkräftegipfel statt. Dessen Ergebnis ist eine zweieinhalbseitige Absichtserklärung, die unter anderem die Beschleunigung der Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsausbildungen anspricht. » weiterlesen