Sind die Vorschriften der Landes-Feiertagsgesetze, nach denen der Karfreitag ein „stiller Feiertag“ ist, noch zeitgemäß, so wurde in den Kartagen wieder einmal – und zunehmend lauter – gefragt? Das mit diesen Vorschriften einhergehende Verbot etwa von Tanzveranstaltungen sei nicht mehr zeitgemäß.
Ja, die Kritik ist berechtigt – doch die Konsequenz ist eine andere: Wer unter Verweis auf die Entchristlichung unserer Gesellschaft den Charakter des Karfreitags als eines stillen Feiertags in Frage stellt, stellt in Wirklichkeit die Grundfrage, ob der Karfreitag – und Gleiches gilt für andere christliche Feiertage – überhaupt noch Feiertag sein muss. » weiterlesen