Überschuldungsprüfung bei Start-ups: unverbindliche Finanzierungszusagen von Gesellschaftern

RA Judith Schmid, Counsel / RA Dr. Gesine von der Groeben, Partnerin bei Dentons

Für Start-ups sind Finanzierungszusagen ihrer Gesellschafter regelmäßig überlebenswichtig. Diese Zusagen bleiben aber häufig zunächst unverbindlich. Kürzlich hat das OLG Düsseldorf mit Beschluss vom 09.02.2022 – 12 U 54/21, DB 2022 S. 1829 dazu entschieden, was in einer solchen Konstellation bei der Überschuldungsprüfung zu beachten ist.

Gerade in dieser Situation begibt sich die Geschäftsführung eines Start-ups aber in die größte Gefahr. Nur, wenn die unverbindlich zugesagte Finanzierung tatsächlich kommt, ist der Geschäftsführer auch in der Lage, das Unternehmen solvent fortzuführen. Das häufige Szenario: Nach einigen Finanzierungsrunden und trotz (unverbindlicher) Zusagen weiterer Mittel durch die Gesellschafter ist doch Schluss. Es gibt keine weitere Finanzierung durch die Gesellschafter, das Start-up ist pleite. Das Unternehmen ist zwar möglicherweise nicht sofort zahlungsunfähig, aber dennoch überschuldet. Es besteht dann für den Geschäftsführer die Pflicht zur Insolvenzantragstellung.

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Neuer Rechtsrahmen für Grüne Finanzierungen

RA Dr. Hendrik Haag, Partner, Hengeler Mueller, Frankfurt

Seit vor über zehn Jahren die ersten Grünen Anleihen erschienen, hat sich der Markt für dieses Finanzierungsprodukt rasant entwickelt. Das weltweite Emissionsvolumen für das Jahr 2020 wird auf über 250 Mrd. Euro geschätzt, davon mehr als die Hälfte von europäischen Emittenten. Die Attraktivität des Segments zieht freilich zunehmend Trittbrettfahrer an. Nicht immer ist ganz klar, welche ökologischen Ziele mit dem geliehenen Geld eigentlich verfolgt werden sollen und wie sichergestellt ist, dass die Mittel auch tatsächlich zum angegebenen Zweck eingesetzt werden. Bisher fehlt es nämlich an einem verbindlichen Regelwerk, nach dem Grüne Anleihen zuverlässig von gewöhnlichen Emissionen unterschieden werden können. Zwar gibt es Standards von Marktorganisationen wie etwa die Green Bond Principles der International Capital Market Association; eine effektive Kontrolle des Mitteleinsatzes findet aber praktisch kaum statt.

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