Am 06.01.2016 wurde der RegE für ein Erstes Gesetz zur Novellierung von Finanzmarktvorschriften aufgrund europäischer Rechtsakte (Erstes Finanzmarktnovellierungsgesetz – 1. FimanoG) verabschiedet.
Das Gesetz dient in erster Linie der Umsetzung europarechtlicher Vorgaben, die entgegen der ursprüchlichen Planung in zwei Schritten erfolgen soll: die sog. MiFID II (RL 2014/65/EU) und die sog. MiFIR (VO (EU) Nr. 600/2014) sollen erst mit einem Zweiten Finanzmarktnovellierungsgesetz umgesetzt werden, da diese Regelungen nach aktuellen Planungen der EU-Kommission erst ab dem 03.01.2018 Geltung beanspruchen sollen.