Arbeitsvertragliche Ausschlussfristen sind aus Arbeitgebersicht ein probates Mittel, um einer Geltendmachung zusätzlicher finanzieller Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis durch den Arbeitnehmer weitmöglich zu entgehen. Beispielhaft seien hier Forderungen nach dem finanziellen Ausgleich von Mehrarbeit genannt, die in der Praxis häufig erst nachträglich – vor allem im Rahmen von Trennungssituationen – erhoben werden. Durch Vereinbarung einer wirksamen Ausschlussfrist kann der Zeitraum der Nachforderung im Rahmen von Formularverträgen auf bis zu drei Monate nach Fälligkeit verkürzt werden. Für Arbeitgeber liegt hierin ein effektives, von der Rechtsprechung der Arbeitsgerichte anerkanntes Mittel der Risikominimierung, das schnell und nachhaltig Rechtssicherheit schafft. » weiterlesen