EuGH-Generalanwalt sieht Sitzgarantie der Gewerkschaften bei SE-Formwechsel geschützt

RAin Dr. Alice Jenner ist Counsel bei Freshfields Bruckhaus Deringer LLP in Düsseldorf.

Laut einer Pressemitteilung des Gerichtshofs der Europäischen Union hat der Generalanwalt Jean Richard de la Tour in seinen Schlussanträgen vom 28.4.2022 vorgeschlagen, das Vorabentscheidungsersuchen des Bundesarbeitsgerichts (Beschluss vom 18.08.2020 – 1 ABR 43/18 (A)) damit zu beantworten, dass bei der Umwandlung einer ursprünglich dem deutschen Mitbestimmungsgesetz unterfallenden deutschen Aktiengesellschaft in die Rechtsform der Europäischen Aktiengesellschaft (SE = Societas Europaea) der gesonderte Wahlgang für Gewerkschaftsvertreter im Aufsichtsrat zwingend sei. Auch eine für die Rechtsform der SE typische Beteiligungsvereinbarung zwischen Management und besonderem Verhandlungsgremium der Arbeitnehmer könne von diesem Prinzip nicht abweichen. » weiterlesen

Grenzüberschreitende Sitzverlegung unter Formwechsel

RA Horst Grätz, Partner, Rödl & Partner, Nürnberg

Im Laufe der letzten zehn Jahre ergaben sich im Rahmen der europarechtlich garantierten Niederlassungsfreiheit immer wieder Probleme, wenn eine Gesellschaft ihren Satzungs- oder auch Verwaltungssitz in einen anderen Staat verlegen wollte oder einen grenzüberschreitenden Formwechsel beabsichtigte. Immer wurde der Europäische Gerichtshof mit diesen Fragen befasst, z. B. in Sachen „Cartesio“, DB 2009 S. 52 oder „Überseering“, DB 2002 S. 2425. Die Frage der Zulässigkeit einer grenzüberschreitenden Sitzverlegung unter Statuten- und Formwechsel ist derzeit beim EuGH anhängig (C-378/10 – Vale, Schlussanträge des Generalanwalts, DB 2012 S. 733).

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