Seit es Gewerkschaften gibt, möchten Arbeitgeber wissen, welche ihrer Arbeitnehmer Mitglied einer Gewerkschaft sind. Nicht zuletzt zum Schutze der Gewerkschaftsmitglieder vor Repressalien (unberechtigten Kündigungen etc.) schützt das deutsche Arbeitsrecht seit mehr als 100 Jahren die Anonymität von Gewerkschaftsmitgliedern. Gleichwohl wird sowohl in der Tagespresse als auch im arbeitsrechtlichen Schrifttum immer wieder darüber diskutiert, ob und unter welchen Voraussetzungen der Arbeitgeber vielleicht doch dazu berechtigt sein könnte, die Gewerkschaftsmitgliedschaft seiner Arbeitnehmer zu erfragen. » weiterlesen