Freigabeverfahren

Mit Hilfe des Freigabeverfahrens nach § 246a AktG kann einem rechtswidrigen Beschluss der Hauptversammlung dennoch zur Bestandskraft verholfen werden (Überblick zur Rechtsprechung Wilsing/Saß DB 2011, 919). Kürzlich hat dazu bei einer Diskussionsrunde ein erfahrener Rechtsanwalt bemerkt, er sei zwiegespalten: Von Montag bis Freitag nütze er das Verfahren professionell, am Samstag und Sonntag trüge er Bedenken. Im Folgenden sei auf zwei Bücher hingewiesen, die in diesem Sinne als Wochenendlektüre dienen mögen. Es handelt sich um eine Habilitations- und eine Dissertationsschrift. Erstere stammt von Michael Nietsch mit dem einprägsamen Titel: „Freigabeverfahren“. Die zweite Arbeit ist von Christian Jocksch verfasst: „Das Freigabeverfahren gem. § 246a AktG im System des einstweiligen Rechtsschutzes“.
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Beschlussmängelrecht – die nächste große Aktienrechtsreform?

Die neue Bundesregierung steht ganz gewiss vor größeren Herausforderungen als ausgerechnet das Recht der Beschlussmängel zu reformieren. Aber sie sollte diesem Gegenstand auch nicht ausweichen. Der BDI hat neuerdings erklärt, nach der ausgebliebenen Aktienrechtsnovelle sei eine umfassende Reform des aktienrechtlichen Beschlussmängelrechts noch dringlicher. Der Deutsche Juristentag hat im vergangenen Jahr im Kern dasselbe verkündet. Andererseits hört man Stimmen, auch aus dem BMJ, es sei doch inzwischen Ruhe eingekehrt. Die Verschärfungen durch UMAG (2005) und ARUG (2009) würden greifen. Es wird darauf verwiesen, dass die Zahl der Beschlussmängelklagen um über die Hälfte zurückgegangen ist (Studie von W.Bayer et.al. für das BMJ, Dezember 2011). Und nur wegen Gesetzesästhetik lohne sich der Aufwand zur Bereinigung des Normendickichts nicht. » weiterlesen

Beschlussmängelklagen auf dem Rückzug – heile Welt im Anflug?

Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen gegen Beschlüsse der Hauptversammlung haben in den vergangenen drei Jahren stark abgenommen, so das Jenaer Institut für Rechtstatsachenforschung zum Deutschen und Europäischen Unternehmensrecht. Im Auftrag des BMJ hat das Institut eine Studie über die Auswirkungen des ARUG auf Beschlussmängelklagen gefertigt. Die Erhebung stellt einen „Rückgang der Beschlussmängelklagen zwischen 2008 und 2011 um fast 80 %; Rückgang der Zahl beklagter Aktiengesellschaften (inkl. SE u. KGaA) um fast 70 %; Rückgang der Zahl angegriffener Hauptversammlungsbeschlüsse um rund 75 %; Rückgang der Zahl angegriffener Strukturbeschlüsse um rund 80 %“ fest (Bayer, AG 2012 S. 141, Fn. 11). Auch habe sich offensichtlich das Aktivitätsspektrum sog. „Berufskläger” deutlich reduziert. » weiterlesen