BAG: Kein Kündigungsschutz für in ihren Befugnissen beschränkte Organmitglieder

RA Dr. Thomas Gennert, McDermott Will & Emery Rechtsanwälte Steuerberater LLP, Düsseldorf

Der allgemeine Kündigungsschutz des Kündigungsschutzgesetzes gilt grundsätzlich nicht für Mitglieder der Organe einer juristischen Person, z.B. GmbH-Geschäftsführer. Das BAG musste sich in seinem Urteil vom 21. September 2017 (2 AZR 865/16) mit der Frage auseinandersetzen, ob dies auch dann der Fall ist, wenn ein Unternehmen Beschäftigte ab einer gewissen Führungsebene systematisch zu Geschäftsführern bestellt und deren Befugnisse im Innenverhältnis beschränkt sind. » weiterlesen

EuGH: Verschärfung der Anzeigeverpflichtung bei Massenentlassungen – Fremdgeschäftsführer und Praktikanten zählen mit!

RA Philip Groth, Glattfeld Groth Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, Wiesbaden

RA Philip Groth, Glattfeld Groth Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, Wiesbaden

Arbeitgeber sind im Rahmen von Entlassungen von Arbeitnehmern ab Erreichen bestimmter Schwellenwerte, die sich nach der Anzahl der Arbeitnehmer im Betrieb richten, verpflichtet, eine Massenentlassung bei der Agentur für Arbeit anzuzeigen (§ 17 Abs. 1 KSchG, sog. Massenentlassungsanzeige). Bei der Berechnung der Schwellenwert gelten dabei nach dem Gesetzeswortlaut Organmitglieder grundsätzlich nicht als Arbeitnehmer (§ 17 Abs. 5 Nr. 1 KSchG). Der EuGH hat nunmehr jedoch mit Urteil vom 9. Juli 2015 (C-229/14) klargestellt, dass bei der Berechnung der Schwellenwerte im Hinblick auf die Massenentlassungsrichtlinie (RL 98/59/EG) zwingend der unionsrechtliche Arbeitnehmerbegriff zu berücksichtigen ist. » weiterlesen