AÜG-Reform kommt (erst) zum 1. April 2017

RA/FAArbR Dr. André Zimmermann LL.M., Partner, Orrick, Herrington & Sutcliffe LLP, Düsseldorf/München

RA/FAArbR Dr. André Zimmermann LL.M., Partner, Orrick, Herrington & Sutcliffe LLP, Düsseldorf/München

Die Re-Regulierung der Leiharbeit steht bevor: Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat – nach Anhörung zahlreicher Sachverständiger – dem Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/9232) zur AÜG-Reform (vgl. dazu und zu früheren Entwürfen schon die Blogbeiträge von Zimmermann, Bissels und Kuhn) gestern in geänderter Fassung zugestimmt. Die zweite und dritte Beratung im Bundestag sind für diesen Freitag angesetzt. » weiterlesen

Reform des Fremdpersonaleinsatzes – Auswirkungen auch auf die Unternehmensmitbestimmung!

RA/FAArbR Dr. Christian Velten, Jota Rechtsanwälte, Gießen

RA/FAArbR Dr. Christian Velten, Jota Rechtsanwälte, Gießen

Bereits seit Ende 2015 wird der Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung des Missbrauchs bei Leiharbeit und Werkverträgen kontrovers diskutiert. Die Bundesregierung hat das Gesetz nun am 01.06.2016 beschlossen. In Kraft treten sollen die Neuregelungen ab dem 01.01.2017. Während in der Diskussion vor allem die Begrenzung der Höchstüberlassungsdauer und das Verbot des Einsatzes von Leiharbeitnehmern als Streikbrecher im Mittelpunkt standen, blieben die geplanten Änderungen in § 14 AÜG zumeist eine Randnotiz. » weiterlesen

Änderungen des AÜG – Handlungsoptionen beim Einsatz von Fremdpersonal

RA Jörn Kuhn, Partner bei Oppenhoff & Partner, Köln

RA Jörn Kuhn, Partner bei Oppenhoff & Partner, Köln

Die Änderungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) erfordern ein Umdenken bei den Beteiligten. Nicht „Equal Pay“ oder „Equal Treatment“ lösen Störgefühle im Gesetzesentwurf aus, sondern primär die vorgesehene Befristung des Einsatzes von Leiharbeitnehmern auf 18 Monate. Die starre Frist – gleichwohl mit tariflichen Ausnahmen – geht an der Praxis vorbei. Der Gesetzgeber hat entgegen europäischen Trends entschieden und keinen differenzierten Blick auf die Arbeitnehmerüberlassung vorgenommen. » weiterlesen

Werkvertrag, Zeitarbeit & Co.: Koalitionsausschuss verständigt sich auf weitere Änderungen

RA/FAArbR Dr. Alexander Bissels, Partner, CMS Hasche Sigle, Köln

RA/FAArbR Dr. Alexander Bissels, Partner, CMS Hasche Sigle, Köln

Über die von Schwarz-Rot unternommenen „Anstrengungen“, das letzte im Koalitionsvertrag vorgesehene arbeitsrechtliche Großprojekt zur geplanten Re-Regulierung des Fremdpersonaleinsatzes, insb. also Zeitarbeit und Werk-/Dienstverträge, umzusetzen, wurde zuletzt sehr medienwirksam berichtet. Dazu wurde zunächst am 16.11.2015 ein Gesetzentwurf präsentiert, der nach einer deutlichen Kritik aus allen Lagern angepasst wurde. Die neue Fassung wurde sodann mit einigen Anpassungen am 17.02.2016 vorgelegt. Inhaltlich unverändert befasste sich der Koalitionsausschuss im April 2016 mit dem Gesetzesvorhaben. Am 10.05.2016 konnte schließlich ein politischer (wenn auch inhaltlich nicht zufriedenstellender) Durchbruch erzielt werden. » weiterlesen