Noch wenige Tage, dann trifft das Wahlgeschenk „Rente63“ bei den Empfängern ein. Nicht überall macht sich Wohlgefallen breit. Auf den letzten Zentimetern vor der Beschlussfassung im Bundestag hat sich jedoch in den Gesetzestext verirrt, dass die beiden letzten Jahre vor Rentenbeginn nicht zu den 45 Beitragsjahren gerechnet werden, wenn diese mit Arbeitslosigkeit belegt sind. Das soll „Missbrauch“ verhindern und eine befürchtete Frühverrentungswelle stoppen. Woher die Angst vor dem Stellenabbau, konnte man doch wochenlang nichts anderes lesen, als dass die sozialpolitische Welt aus den Angeln gerät durch dieses Gesetz und eigentlich alle Welt händeringend Arbeitskräfte sucht, die bis weit über die 63 hinaus arbeiten wollen. Also was jetzt: Angst vor Frühverrentung oder vor dem Fachkräftemangel? » weiterlesen