In EU-Kartellverfahren macht die Kommission üblicherweise keine Angaben, wie eine Geldbuße zwischen den unmittelbar am Kartell beteiligten Tochtergesellschaften und ihrer Muttergesellschaft aufgeteilt werden soll. Der Kartellsenat des BGH hat in einem Urteil vom 18.11.2014 – KZR 15/12 die für die Durchführung des Innenausgleichs nach deutschem Recht maßgeblichen Parameter weiter präzisiert. » weiterlesen