Das Transparenzregister kommt. Heute beschloss die Bundesregierung den Entwurf eines Geldwäsche-Gesetzes. In Umsetzung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie ist vorgesehen, ein zentrales elektronisches Transparenzregister mit Angaben zu den wirtschaftlich Berechtigten von juristischen Personen, bestimmten Gesellschaften und Trust-ähnlichen Rechtsgestaltungen zu schaffen. Diese Einrichtung ist ein Portal, über das Dokumente aus anderen öffentlich zugänglichen elektronischen Registern (insbesondere Handelsregister) abrufbar sind. Eine Meldung an das Transparenzregister wird verlangt, soweit sich der relevant Beteiligte aus den übrigen Registern nicht ergibt (wie etwa bei Erreichen des Schwellenwerts durch Stimmbindung). » weiterlesen