Deutsche Post folgt dem Trend zum Gemeinschaftsbetrieb

RA/FAArbR Benjamin Onnis, Kanzlei FPS, Frankfurt/M.

Die Deutsche Post AG plant offenbar, ihre „Billig-Töchter“ in den eigenen Betrieb einzugliedern. Die Mitarbeiter der Tochtergesellschaften sollen aber weiterhin nicht unter den Haustarifvertrag der Post fallen. Die Kritik der Gewerkschaften daran ist deutlich zu vernehmen.

Die Post hatte im Jahr 2015 regionale Tochtergesellschaften (jeweils mit der Bezeichnung „DHL Delivery“) gegründet. Bei diesen Tochtergesellschaften arbeiten laut Angaben der Gewerkschaft Verdi mittlerweile rund 10.000 Arbeitnehmer an 49 Standorten. Da es sich bei den Delivery-Arbeitnehmern nicht um Arbeitnehmer der Post handelt, findet auch nicht der Haustarifvertrag der Post Anwendung. Für die Delivery-Arbeitnehmer gelten regionale Tarifverträge des Speditions- und Logistikgewerbes mit wesentlich schlechteren Arbeitsbedingungen. Insbesondere soll die Vergütung um bis zu 25% weniger betragen. » weiterlesen