Ohne Umweg zum Kartellschadensersatz

RAin Dr. Vanessa Pickenpack, Oppenhoff & Partner, Köln

RAin Dr. Vanessa Pickenpack, Oppenhoff & Partner, Köln

Kartellschadensersatzklagen haben stark zugenommen. Aktuelles Beispiel ist die Klagewelle im sog. Zuckerkartell. Um im Klagefall zeit- und kostenintensive Auseinandersetzungen über die Zuständigkeit des angerufenen Gerichts zu vermeiden, sollte die (schieds-)gerichtliche Zuständigkeit für Kartellstreitigkeiten bereits bei der Vertragsgestaltung geregelt werden.

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