Seit der Einführung des Geschäftsgeheimnisgesetzes (GeschGehG) vor über zwei Jahren sehen sich Unternehmen mit der Notwendigkeit des Schutzes von Geheimnissen mittels angemessener Geheimhaltungsmaßnahmen konfrontiert. Dieser Aspekt ist seither zwingende Voraussetzung für die Qualifizierung einer Information als Geschäftsgeheimnis und somit für die Geltendmachung von Ansprüchen bei der Verletzung von Geschäftsgeheimnissen. Die Frage, was „den Umständen nach angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen“ sind, war seit Inkrafttreten des GeschGehG bereits mehrfach Gegenstand von arbeitsgerichtlichen Verfahren. Nunmehr musste sich auch das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg in einer Entscheidung vom 18. August 2021 (4 SaGa 1/21) im Rahmen eines Unterlassungsanspruchs wegen der unbefugten Nutzung von Geschäftsgeheimnissen durch einen Arbeitnehmer hiermit auseinandersetzen. In Übereinstimmung mit der bisherigen Rechtsprechung verlangt das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg keine optimalen, sondern lediglich angemessene Schutzmaßnahmen von Geschäftsgeheimnissen und stellt fest, wie diese in der Praxis ausgestaltet sein können. » weiterlesen
Schlagwort-Archive: Geschäftsgeheimnis
Neuordnung des Geschäftsgeheimnisschutzes in Deutschland
Der von der Bundesregierung jüngst vorgelegte Gesetzesentwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen zwingt Unternehmen zur Überprüfung und Ergänzung der internen Strukturen zum Geheimnisschutz. Fehlt es an einer ausreichenden und dokumentierten Geheimnisschutz-Compliance, kann dies erhebliche negative Folgen haben.
Während viele Unternehmen möglicherweise noch mit den Auswirkungen der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung beschäftigt sind, steht bereits die nächste „Compliance-Hausaufgabe“ vor der Tür: Seit Juli 2018 wartet der Gesetzesentwurf zum neuen Geschäftsgeheimnisschutzgesetz (GeschGehG) auf seine Verabschiedung. Das Gesetz soll voraussichtlich Anfang 2019 in Kraft treten und die Anforderungen der EU-Geschäftsgeheimnisschutz-Richtlinie ins nationale Recht umsetzen. Ziel dieser 2016 erlassenen Richtlinie ist die Harmonisierung des Geheimnisschutzes in der EU, der bislang erhebliche Unterschiede aufwies. Beispielsweise gab es schon keine einheitliche Definition, was als Geschäftsgeheimnis galt und was nicht.