Die Bundesregierung hat am 6. 2. 2013 den „Entwurf eines Gesetzes zur Abschirmung von Risiken und zur Planung der Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und Finanzgruppen“ vorgelegt. Der Entwurf ist der vorläufige Kulminationspunkt der Reformbestrebungen zur Abwendung und Bewältigung von Bankenkrisen in Deutschland. Die Bundesregierung greift damit Diskussionsvorschläge der Liikanen-Expertengruppe vom Oktober 2012 auf, die die Abtrennung spekulativer Handelsgeschäfte von Einlagenkreditinstituten gefordert hatte. Zugleich setzt das Vorhaben die vom Financial Stability Board 2011 veröffentlichten Prinzipien der Sanierungs- und Abwicklungsplanung um, auf die sich die G20 geeinigt haben. Darüber hinaus soll die Verletzung von Mindeststandards im Risikomanagement durch Geschäftsleiter im Falle der Bestandsgefährdung eines Instituts unter Strafe gestellt werden.