Langzeiterkrankungen aber auch häufige Kurzerkrankungen von Arbeitnehmern können zu zahlreichen Problemen führen: Während der Arbeitgeber infolge von notwendigen Vertretungen erhebliche wirtschaftliche Nachteile erleidet, fürchtet der Arbeitnehmer oftmals um den Fortbestand seines Arbeitsverhältnisses. Aus diesem Grund verpflichtet das Gesetz jeden Arbeitgeber – unabhängig von der Größe des Betriebs – zu einem sogenannten betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM), wenn ein Arbeitnehmer in dem letzten Jahr – d.h. die letzten 365 Tage ab dem Beurteilungszeitpunkt – länger als sechs Wochen arbeitsunfähig erkrankt gewesen ist. » weiterlesen