Ein Urteil des LAG Düsseldorf hat am 18. 1. 2011 Düsseldorf (Az. 8 Sa 1274/10, DB0402780) für Aufsehen und eine entsprechende Berichterstattung in der Presse gesorgt: Sieht ein Tarifvertrag nach dem Lebensalter gestaffelte Urlaubsansprüche vor, so stellt dies eine unzulässige Altersdiskriminierung dar. Betroffene Arbeitnehmer haben einen Anspruch auf Angleichung nach oben und damit auf Urlaub nach der höchsten Altersstufe. Das folge aus dem Grundsatz der effektiven und wirksamen Durchsetzung von EU-Rechtsvorgaben. Konkrete Folge der Entscheidung ist zunächst, dass jeder einzelne Mitarbeiter einen Anspruch auf die höchste Zahl der Urlaubstagestaffelung im Tarifvertrag hat ganz egal, wie alt er ist. » weiterlesen