Professor Dr. Ulrich Seibert vollendet heute sein 60. Lebensjahr. Der Satz ist bewusst im Aktiv geschrieben, denn genau das zeichnet den Jubilar aus. Gut ein Drittel der Lebensjahre hat er beruflich dem Gesellschaftsrecht gewidmet – und zwar dem Legal Design, wie er es zuweilen nennt. Der Jubilar ist als Ministerialrat im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz tätig und dort Referatsleiter für Gesellschaftsrecht, Corporate Governance. Seit dem Jahr 2001 ist er Honorarprofessor an der Juristischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität in Düsseldorf. Die Reformgesetze zum Aktienrecht – vom Gesetz über die kleine Aktiengesellschaft (1994) bis zum ARUG (2009) – sowie zur GmbH das MoMiG (2008) sind von ihm betreut worden.
Betreuung ist ein schillernder Begriff, hier in den Ausprägungen: anregen, konzipieren, begleiten, durchsetzen. Selbstverständlich hat die Politik das Primat und das Parlament beschließt die Gesetze. Aber ohne den sowohl kundigen als auch gewandten Gesetzgebungsreferenten wäre das Gesellschaftsrecht im Spiel der Kräfte weniger am Ball. Über seine Denk- und Arbeitsweise hat Ulrich Seibert in der FS Wiedemann (2002, S. 123) Lesenswertes geschrieben; gerne publiziert er über Hintergründe und Mechanismen legislatorischer Aktivitäten im Unternehmensrecht (zuletzt etwa zum „Schwarze-Peter-Spiel um das VW-Gesetz“, AG 2013, 904). Bemerkenswert, wie er den Spagat schafft, als hoher Beamter loyal den verschiedenen Regierungen bzw. Minister(innen) zu dienen (ja: dienen), jedoch über die beiden Jahrzehnte eine eigene Handschrift zu wahren und ihr in fast 200 Veröffentlichungen Ausdruck zu geben. Der selbstbewusst-lässig Auftretende ist ein gern gesehener Referent, der wohldosiert sein Publikum mit Happen aus der Gesetzesküche füttert.