Der BGH hat in einer aktuellen Entscheidung vom 18. 7. 2011 die Rechtsanwalts GmbH & Co KG für unzulässig erklärt. Die Entscheidung kam nicht überraschend, ist doch die Rechtslage de lege lata eindeutig. Die Diskussion um sachgerechte Rechtsformen für die Angehörigen der Freien Berufe ist mit dieser Entscheidung freilich erst recht angefacht.