Arbeitgeber haften nicht für Impfschäden

Alexander Greth ist Arbeitsrechtler im Düsseldorfer Büro der Kanzlei Simmons & Simmons.

Arbeitgeber bieten ihren Mitarbeitern häufig zu Beginn der Winterzeit eine kostenlose Grippeschutzimpfung durch den Betriebsarzt an. Dahinter mag der Wunsch stehen, einer Ansteckungsgefahr im Betrieb vorzubeugen.

In einem kürzlich durch das Bundesarbeitsgericht entschiedenen Fall hatte eine Arbeitnehmerin das Angebot angenommen und infolge der Grippeschutzimpfung einen Impfschaden erlitten. Mit ihrer Klage verlangte sie von ihrem (ehemaligen) Arbeitgeber Schmerzensgeld und begehrte die Feststellung, dass ihr Arbeitgeber verpflichtet sei, ihr alle aus dem Impfschaden resultierenden materiellen Schäden zu ersetzen. Sie argumentierte, dass sie vor der Impfung nicht ausreichend über mögliche Risiken aufgeklärt worden sei und sich bei Kenntnis der Risiken nicht hätte impfen lassen.

Das Bundesarbeitsgericht musste sich erstmals mit der Frage beschäftigten, ob Arbeitgeber für Impfschäden haften, und hat dies verneint. » weiterlesen