Die PartG mbB – Haftungsprivilegien für die wirtschaftsnahen Beratungsberufe

Der Bundestag hat in dritter Lesung das „Gesetz zur Einführung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung“ in der Fassung der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses vom 12. 6. 2013 (BT-Drucks. 17/13944) gegen die Stimmen der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/DIE GRÜNEN beschlossen. Der Bundesrat wird sich in seiner Sitzung am 5. 7. 2013 mit dem Gesetz befassen. Im Falle der allgemein erwarteten Zustimmung des Bundesrates wird das Gesetz am Tag nach seiner Verkündung in Kraft treten.

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